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Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie durch Alter, Unfall oder Krankheit Ihre Dinge nicht mehr selbst erledigen können und auf Hilfe anderer angewiesen sind. Hier erfahren Sie, wie ein VorsorgeAnwalt in Hamburg Ihnen bei Alter, Unfall oder Krankheit mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Unterstützung und Hilfe leisten kann. Auch Vertretung durch Angehörige, Bevollmächtigte oder einen VorsorgeAnwalt hilft Ihnen in  schwierigen Situationen.

Wenn Sie Konflikte oder die genannten Situationen der Hilflosigkeit vermeiden wollen, müssen Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen durch eine Vorsorgevollmacht. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden. Sie bestimmen, ob und wie lange Sie an „Schläuchen hängen“ und wie Sie behandelt werden wollen.

Wenn Sie die folgenden Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zugewiesen.

  • Wer soll Sie in diesem Fall wie vertreten?
  • Wer kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?
  • Wer ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?
  • Welche Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?

Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V.

Wir sind Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. einem bundesweiten Zusammenschluss von Rechtsanwälten, mit dem Ziel für mehr Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit zu sorgen.

Warum einen Vorsorge-Anwalt beauftragen?

Muster und vorgefertigte Formulare können nur Anregung sein. Als VorsorgeAnwalt bin ich spezialisiert und berate Sie umfassend. Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. Als VorsorgeAnwalt helfe ich Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden.

Als VorsorgeAnwalt gestalte ich: Rechtssichere Vorsorgevollmachten, Gute Patientenverfügungen und Vorsorgeregelungen.

  • für Ehegatten, Lebenspartner und nichteheliche Gemeinschaften
  • für Eltern zu Gunsten der Kinder
  • für Alleinstehende (auch mit mehreren Bevollmächtigten)
  • für junge Menschen mit und ohne minderjährige Kinder
  • für Unternehmer (auch mit Auslandsbezug)

Wenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen können sind wir für Sie da. Als Ihr Vorsorge-Anwalt übernehme ich:

  • die Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisiere für Sie die Angelegenheiten. Eine gerichtliche Betreuung wird vermieden.
  • die Unterstützung Ihres Bevollmächtigten. Das entlastet ihn und macht es ihm leichter, wenn er sich später beraten lassen und schützen kann.
  • Ihre Vertretung bei Streit um Vorsorgeregelungen oder um eine Betreuung. Darauf bin ich als VorsorgeAnwalt spezialisiert!

Ihr Vorsorgeanwalt übernimmt Verantwortung

Die Vorsorgevollmacht: Deshalb frühzeitig vorsorgen!

Die Patientenverfügung: Souverän bis zum Schluss

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