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Operatives Personalmanagement bezeichnet die richtige Reaktion auf personelle Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers. Hier erhalten Sie für drei typische Situationen Informationen und erste Ratschläge von uns.

Richtige Reaktion auf Personalanfragen und Anhörungen

Zum täglichen Brot des Betriebsrats gehört es, auf Anfragen des Arbeitgebers z.B. zu einer beabsichtigten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung, Herabgruppierung, Heraufgruppierung oder Kündigung korrekt zu reagieren. Wenn Sie die Zustimmung nach § 99 BetrVG verweigern wollen oder einer Kündigung widersprechen wollen, kommt es auf die konkrete Formulierung Ihres Schreibens an. Bei Fehlern im Verfahren oder in den Formulierungen wird das Arbeitsgericht Ihren Beschluss kassieren und dem Arbeitgeber Recht geben. Dies geschieht statistisch relativ häufig. Schalten Sie erst im Augenblick der gerichtlichen Auseinandersetzung den Anwalt ein, können Sie solche Fehler in der Regel nicht mehr korrigieren. Deshalb sollten Sie vor der Beschlussfassung sachverständige Beratung einholen. Wir bieten Ihnen hierbei kompetente Hilfe vor Ort an und beraten Sie bei der Formulierung von Bedenken, Begründungen und Widersprüchen. Wir kommen gern zu Ihrer Ausschuss- oder Betriebsratssitzung und unterstützen Sie mit unserem Fachwissen.

Checkliste und Betriebsvereinbarung richtig nutzen!

Arbeitgeber „überfallen“ Sie meistens mit personellen Einzelmaßnahmen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber zum operativen Personalmanagement ein rechtskonformes Verfahren, um Verfahrensfehler zu vermeiden. Eine Betriebsvereinbarung kann die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Rechte des Betriebsrats stärken. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines individuellen betrieblichen Modells, bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und gern auch beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu personellen Einzelmaßnahmen.

Eilfälle richtig behandeln

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, geplante personelle Maßnahmen vorläufig auch ohne Ihre Zustimmung umzusetzen. In diesen Fällen müssen Sie sofort reagieren. Zeit für die Organisation anwaltlicher Beratung haben Sie dann nicht mehr. Wir zeigen Ihnen im Vorfeld, wie Sie form- und fristgerecht reagieren. Wir formulieren mit Ihnen die notwendigen Beschlüsse und vertreten Sie anschließend selbstverständlich auch vor dem Arbeitsgericht.

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